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Unternehmensnachfolge innerhalb meiner Familie |
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Ein
Unternehmensinhaber, der seinen Betrieb innerhalb seiner Familie
halten möchte, ist mit drei möglichen Situationen
konfrontiert, die eine rechtliche Nachfolgegestaltung dringend
erfordern:
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Der
Unternehmer erreicht ein Alter, in dem er sich aus dem operativen
Geschäft zurückziehen und die Früchte seines
Lebenswerks genießen möchte.
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Der
Unternehmer ist aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung
dauerhaft nicht mehr in der Lage, seinen Betrieb zu leiten.
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Der
Unternehmer verstirbt, bevor er seinen Betrieb übergeben kann.
Bereits frühzeitig die Nachfolge steuern - das Leben ist ungewiss!
Neue
Entwicklungen bei der Erbschaftsteuer berücksichtigen
Das
Gesetzgebungsverfahren ist derzeit im Gange. Die Einzelheiten der
Erbschaftsteuerreform sind äußerst umstritten.
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Die
Freibeträge für Ehegatten und Kinder gestalten sich
künftig günstiger: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000
€.
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Für
die Bewertung von Unternehmen, Immobilien etc. wird
allerdings künftig der „gemeine Wert", d. h. der
Verkehrswert, maßgeblich.
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Betriebsvermögen
ist bis zu 85% steuerbegünstigt, wenn
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10
Jahre 70 % der Mindestlohnsumme und
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15
Jahre das Unternehmen vom Nachfolger gehalten werden
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Das
neue Gesetz tritt frühestens zum 01.07.2008 in Kraft.
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Bei
Erbfällen: Antragsgebundenes Wahlrecht für den
Zeitraum 01.01.2007 bis Inkrafttreten, das neue Erbschaftsteuerrecht
zu wählen. (Dann zwar Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes in
der neuen Fassung, allerdings mit den alten persönlichen
Freibeträgen.)
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Bei
Schenkungen: Keine Möglichkeit, das neue Recht zu wählen.
Für Erwerbe bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt das
bisherige Recht fort.
Die Grundlagen der Erbschaftsteuer werden geändert - Details sind
noch in de politischen Diskussion!
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